Der Islam und seine Religionen - Seite 2

 

Durch Koran, Sunna, Hadithe und Scharia sind die Rechte und Pflichten der Gläubigen genau definiert. Die wichtigsten Pflichten, die gewissermaßen die Grundlage eines gläubigen Lebens darstellen, werden als die „Fünf Säulen des Islam“ bezeichnet.

1.
„Ich bekenne, dass es keinen Gott außer dem einen Gott gibt, und dass Mohammed sein Gesandter ist. Ich glaube an Gott, an seine Engel, an seine Bücher, an seine Gesandten, an das Jüngste Gericht und das Schicksal, sei es gut oder schlecht.“
Durch das Glaubensbekenntnis, die Schahade, bezeugt der Muslim seinen Glauben.

2.
„Ihr Gläubigen! Wenn Ihr Euch zum Gebet aufstellt, dann wascht Euch (vorher) das Gesicht und die Hände bis zum Ellbogen und streicht Euch über den Kopf und (wascht Euch) die Füße bis zu den Knöcheln!“
Die rituelle Reinigung ist eine Voraussetzung für das rituelle Gebet, des Salat.
Das Gebet soll fünfmal am Tag vollzogen werden, wobei die Einhaltung der Gebetszeiten mit dem Stand der Sonne zusammenhängt. Die Gebetsrichtung ist gen Mekka. Den Gebetsausrufer nennt man Muezzin, der heutzutage oft durch ein Tonband ersetzt wird.

3.
„Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. Sag: Den Überschuss (von dem, was ihr besitzt)!“
Die Almosensteuer, die Zakat, soll als Unterstützung für Arme, Gefangene, Verschuldete und Reisende gegeben werden und so den sozialen Frieden sichern.

4.
„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor Euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werden Ihr gottesfürchtig sein.“
Das Fasten (Saum) wird im Ramadan durchgeführt. Er ist ein besonders heiliger Monat – in seiner 27. Nacht, der „Nacht der Bestimmung“, empfing Mohammed zum ersten Mal die göttliche Offenbarung. Vom Sonnenaufgang zum Sonnenuntergang verzichtet der Fastende auf Essen, Trinken, Rauchen und sexuellen Verkehr. Von der Fastenpflicht sind Reisende, Schwangere, Stillende, Alte und Kranke ausgenommen – ihnen wird empfohlen, das Fasten in einer Zeit nachzuholen, in der es ihnen leichter fällt.

5.
„Führt die (große) Wallfahrt und die Besuchsfahrt im Dienste Gottes durch!“
Die Pilgerfahrt nach Mekka, der Hajj (Hadschi), orientiert sich in ihrem Ablauf an der „Abschiedswallfahrt“, die Mohammed ein Jahr vor seinem Tod in seiner Geburtsstadt vorgenommen hat. Sie ist Pflicht für jeden Gläubigen, vorausgesetzt, dass er gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage ist. Der Höhepunkt der Wallfahrt ist die siebenmalige Umrundung der Kaaba.