|
Der
Libanon ist ein laizistischer, jedoch multikonfessioneller Staat.
In der libanesischen Verfassung ist das Recht auf Gewissens- und
Religionsfreiheit verankert und die freie Religionsausübung
garantiert. Die Regierung respektiert dieses Recht. Ihnen droht
jedoch weder landesweite noch nichtstaatliche Verfolgung.
Die
Gesellschaft befindet sich in einem Identitätskonflikt. Die
Nationalität ist sekundär, die Zugehörigkeit zu einer
Religionsgemeinschaft überwiegt im Gefühl der Libanesen.
Es
gibt im Libanon keine Staatsreligion. 18 Religionsgemeinschaften
sind offiziell anerkannt. Sie stellen Körperschaften des öffentlichen
Rechts dar und verfügen über eine begrenzte gesetzgebende
und rechtsprechende Gewalt für ihre jeweilige Gemeinschaft,
d.h. sie bestimmen nicht nur ihre eigenen religiösen Angelegenheiten,
sondern befolgen ein eigenes Personenstandsrecht und unterhalten
eigene Bildungseinrichtungen. Libanon weist im Vergleich mit anderen
Regionen des Mittleren Ostens das engste Nebeneinander von verschiedenen
Religionen auf.
Ein
charakteristisches Element des 1926 eingeführten politischen
Systems, das auch durch das Taef-Abkommen nur modifiziert wurde,
ist die Verteilung der politischen Macht an die wichtigsten konfessionellen
Gruppen nach einem festen Proporzsystem. Im Parlament galt dabei
seit 1929 ein 6:5 Übergewicht der Christen. Bis zum Taef-Abkommen
1989, in dem die Parlamentssitze paritätisch zwischen Christen
und Muslimen aufgeteilt wurden, waren die Christen nicht dazu bereit,
ihre Macht entsprechend der wachsenden Anteile der Muslime innerhalb
der libanesischen Bevölkerung abzugeben. Die Überlagerung
konfessioneller und sozialer Gegensätze begünstigte neben
anderen Faktoren, wie z.B. der Rolle der Palästinenser und
den Angriffen Israels, den Ausbruch des Bürgerkrieges. Obwohl
seit dem Ende des Bürgerkrieges angestrebt wird, die Auswirkungen
der jeweiligen Konfession auf die politische Macht zu reduzieren,
hat sich das bisher politisch kaum niedergeschlagen. Es kommt immer
noch zu Benachteiligungen aufgrund einer bestimmten Religionszugehörigkeit,
da alle Regierungspositionen nach bestimmten Religionsproporzen
und nicht nach der persönlichen Eignung des Individuums besetzt
werden. Die Zugehörigkeit zu den einzelnen Konfessionen wirkt
sich nach wie vor sehr stark politisch aus, denn im Libanon wird
bei Wahlen nicht nach der politischen Richtung der Partei gewählt.
Vielmehr vertreten die einzelnen Parteien bestimmte religiöse
oder ethnische Gruppen und werden als solche gewählt.
|