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Einleitung

Der Libanon ist ein laizistischer, jedoch multikonfessioneller Staat. In der libanesischen Verfassung ist das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit verankert und die freie Religionsausübung garantiert. Die Regierung respektiert dieses Recht. Ihnen droht jedoch weder landesweite noch nichtstaatliche Verfolgung.

Die Gesellschaft befindet sich in einem Identitätskonflikt. Die Nationalität ist sekundär, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft überwiegt im Gefühl der Libanesen.

Es gibt im Libanon keine Staatsreligion. 18 Religionsgemeinschaften sind offiziell anerkannt. Sie stellen Körperschaften des öffentlichen Rechts dar und verfügen über eine begrenzte gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt für ihre jeweilige Gemeinschaft, d.h. sie bestimmen nicht nur ihre eigenen religiösen Angelegenheiten, sondern befolgen ein eigenes Personenstandsrecht und unterhalten eigene Bildungseinrichtungen. Libanon weist im Vergleich mit anderen Regionen des Mittleren Ostens das engste Nebeneinander von verschiedenen Religionen auf.

Ein charakteristisches Element des 1926 eingeführten politischen Systems, das auch durch das Taef-Abkommen nur modifiziert wurde, ist die Verteilung der politischen Macht an die wichtigsten konfessionellen Gruppen nach einem festen Proporzsystem. Im Parlament galt dabei seit 1929 ein 6:5 Übergewicht der Christen. Bis zum Taef-Abkommen 1989, in dem die Parlamentssitze paritätisch zwischen Christen und Muslimen aufgeteilt wurden, waren die Christen nicht dazu bereit, ihre Macht entsprechend der wachsenden Anteile der Muslime innerhalb der libanesischen Bevölkerung abzugeben. Die Überlagerung konfessioneller und sozialer Gegensätze begünstigte neben anderen Faktoren, wie z.B. der Rolle der Palästinenser und den Angriffen Israels, den Ausbruch des Bürgerkrieges. Obwohl seit dem Ende des Bürgerkrieges angestrebt wird, die Auswirkungen der jeweiligen Konfession auf die politische Macht zu reduzieren, hat sich das bisher politisch kaum niedergeschlagen. Es kommt immer noch zu Benachteiligungen aufgrund einer bestimmten Religionszugehörigkeit, da alle Regierungspositionen nach bestimmten Religionsproporzen und nicht nach der persönlichen Eignung des Individuums besetzt werden. Die Zugehörigkeit zu den einzelnen Konfessionen wirkt sich nach wie vor sehr stark politisch aus, denn im Libanon wird bei Wahlen nicht nach der politischen Richtung der Partei gewählt. Vielmehr vertreten die einzelnen Parteien bestimmte religiöse oder ethnische „Gruppen“ und werden als solche gewählt.  

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