Zollfrei dürfen mitgeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 200 g Tabak
- 1 Liter alkoholische Getränke (Angaben gültig für Personen ab 18 Jahre)
- Touristen und Personen, die auf der Durchreise sind, können Gegenstände des persönlichen Bedarfs zollfrei mitführen.
- Fremd- und Landeswährungen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden.