Zollbestimmungen

Zollfrei dürfen mitgeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 200 g Tabak
  • 1 Liter alkoholische Getränke (Angaben gültig für Personen ab 18 Jahre)
  • Touristen und Personen, die auf der Durchreise sind, können Gegenstände des persönlichen Bedarfs zollfrei mitführen.
  • Fremd- und Landeswährungen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden.